Hauptsignal
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[Bearbeiten] Zweck
Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf; sie können überdies auf die im Weichenbereich zulässige Fahrgeschwindigkeit hinweisen.
[Bearbeiten] Gültigkeit
Hauptsignale gelten grundsätzlich für Zugfahrten. Sie bedeuten in jeglicher Stellung, ob "Halt" oder "Frei", Halt für Verschubfahrten.
[Bearbeiten] Gruppensignale
Hauptsignale, die für mehr als ein Gleis gültig sind, werden als Gruppensignale bezeichnet. Ist ein Gruppensignal mit Schutzsignalen ergänzt, gelten die betrieblichen Bestimmungen für Gruppensignale jedoch nicht.
[Bearbeiten] Aufstellung
Hauptsignale stehen grundsätzlich rechts neben oder über dem zugehörigen Gleis. Einfahr-, Block- und Deckungssignale stehen auf zweigleisigen Strecken grundsätzlich außen neben oder über den Gleisen.
[Bearbeiten] Geschwindigkeitsbruch im Weichenbereich
Eine am Hauptsignal - gegebenenfalls mit Geschwindigkeitsanzeiger-signalisierte Geschwindigkeit ist grundsätzlich im gesamten Weichenbereich einzuhalten. Ändert sich innerhalb des Weichenbereiches die zulässige Geschwindigkeit, wird dies mit einem Geschwindigkeitsanzeiger signalisiert. Wird dabei die zulässige Geschwindigkeit herabgesetzt, wird dies am Hauptsignal mit einem Geschwindigkeitsvoranzeiger angekündigt.
[Bearbeiten] Verwendung
Hauptsignale werden verwendet als
[Bearbeiten] Einfahrsignale
zur Deckung der Bahnhöfe und zur Regelung der Einfahrt der Züge,
[Bearbeiten] Ausfahrsignale
zur Regelung der Ausfahrt der Züge,
[Bearbeiten] Zwischensignale
(nur in Bahnhöfen) zur Unterteilung von Hauptgleisen in Fahrwegabschnitte bzw. zur Sicherung von Weichen oder Gleiskreuzungen, die nicht von Einfahr- oder Ausfahrsignalen abhängig sind,
[Bearbeiten] Blocksignale
zur Unterteilung der freien Strecke in Blockabschnitte,
[Bearbeiten] Deckungssignale
zur Deckung von Gefahrstellen (Abzweigstelle, Überleitstelle) auf der freien Strecke.