Vorsignal

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zweck

[Bearbeiten] Licht-Vorsignal

Licht-Vorsignale kündigen an, welches Signal am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist. Ein am Standort eines Haupt- bzw. Schutzsignals angebrachtes Licht-Vorsignal zeigt jedoch kein Licht, wenn das Haupt- bzw. Schutzsignal nicht in Freistellung ist. Ein Licht-Vorsignal kann "Vorsicht", "Hauptsignal Frei" und "Hauptsignal Frei mit Geschwindigkeitsbeschränkung" anzeigen.

[Bearbeiten] Form-Vorsignal

Formvorsignale kündigen an, ob am nachfolgenden Hauptsignal "Halt" oder "Fahrt" zu erwarten ist. Ist zusätzlich ein beweglicher gelber Pfeil am Signalmasten vorhanden, dann kann auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung am Hauptsignal angekündigt werden.

[Bearbeiten] Aufstellung

Vorsignale stehen grundsätzlich auf der für die einzelnen Streckenabschnitte vorgeschriebenen Bremsweglänge vor den zugehörigen Hauptsignalen. Bei Hauptbahnen beträgt der Regelvorsignalabstand 1000m, auf Nebenbahnen 700m bzw. 400m. Zulässig ist eine Verringerung um bis zu 5% oder eine Erhöhung um bis zu 50%. Vorsignale - ausgenommen solche am Standort eines Hauptsignals - stehen grundsätzlich auf der für die jeweils zugehörigen Hauptsignale vorgeschriebenen Seite oder über dem Gleis. In Bahnhöfen stehen Vorsignale grundsätzlich rechts neben oder über dem Gleis.

[Bearbeiten] Zusätzliche Bedeutungen

Ausfahr- und Zwischenvorsignale können in der Stellung – VORSICHT – auch ein haltzeigendes Schutzsignal oder einen Geschwindigkeitsanzeiger mit Herabsetzung der Geschwindigkeit vor dem zugehörigen Hauptsignal ankündigen. Steht zwischen Vor- und Hauptsignal noch ein Schutzsignal, ist das Vorsignal weiss umrandet.

[Bearbeiten] weiterführende Links

http://www.stellwerke.de/signal/deutsch/hv.html

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